Warum Lärm am Arbeitsplatz ernst nehmen?
Lärm ist eine der häufigsten Belastungen am Arbeitsplatz – und eine der gefährlichsten. Dauerhafte Lärmeinwirkung kann zu Hörschäden, Tinnitus oder Stress führen. In Österreich gilt: Arbeitgeber sind verpflichtet, Lärm zu beurteilen und Maßnahmen zu setzen, wenn Auslöse- oder Grenzwerte überschritten werden.
Mit dem Testo 816-1 Schallpegelmessgerät lässt sich die Lärmbelastung präzise erfassen und dokumentieren – eine wichtige Grundlage für Arbeitsschutz und gesetzeskonforme Evaluierung.
Wann sollte gemessen werden?
• Wenn Maschinen, Werkzeuge oder Arbeitsumgebungen laut wirken oder Herstellerangaben hohe dB-Werte ausweisen.
• Bei Tätigkeiten mit Schlag-, Schleif- oder Presswerkzeugen (z. B. Winkelschleifer, Presslufthammer).
• Wenn Mitarbeitende über Lärm oder Gehörprobleme klagen.
• Immer dann, wenn nicht sicher ist, dass Grenzwerte eingehalten werden.
Grenz- und Auslösewerte nach VOLV
Die Verordnung über Lärm und Vibrationen (VOLV) und die Arbeitsinspektion geben klare Richtlinien vor:
• Dauerbelastung (8 Std.):
• Auslösewert: 80 dB(A)
• Grenzwert: 85 dB(A)
• Spitzen- oder Impulsschall:
• Auslösewert: 135 dB(C)
• Grenzwert: 137 dB(C)
• Aufenthaltsräume: max. 50 dB(A)
• Bürotätigkeiten: max. 65 dB(A)
So misst du richtig mit dem Testo 816-1
Stelle das Messgerät in Ohrhöhe auf, möglichst nahe an der Lärmquelle.
• A-Bewertung → für dauerhafte Lärmbelastung
• C-Bewertung → für Spitzenpegel
Über den gesamten Arbeitstag oder stichprobenartig in 15–30-Minuten-Intervallen.
Datum, Uhrzeit, Arbeitsplatz, Gerät und besondere Ereignisse notieren.
Integrierter Speicher für bis zu 31 000 Messwerte: Langzeitmessungen möglich!Ergebnisse mit den gesetzlichen Grenzwerten prüfen.
Maßnahmen bei erhöhter Belastung
• Technisch: lärmarme Maschinen einsetzen, Schallschutzwände, Schalldämpfer.
• Organisatorisch: Arbeitszeiten verkürzen, Tätigkeiten rotieren, Pausen einlegen.
• Persönlich: PSA, Gehörschutz bereitstellen ab 80 dB(A), verpflichtend ab 85 dB(A).
Gesetzliche Vorgaben & Pflichten
• Arbeitgeber müssen Lärm evaluieren, wenn Grenzwerte nicht sicher unterschritten werden können.
• Gehörschutz muss bereitgestellt werden, sobald 80 dB(A) als Auslösewert erreicht sind. Verpflichtend ist er bei Überschreiten des Grenzwerts (85 dB(A)).
• Gesundheitsüberwachung möglich (bei Auslösewert) oder Pflicht (bei Grenzwert).
Das passenden Schallpegelmessgerät
Für einmalige Messungen einfach mieten:
FAQ – Häufige Fragen zur Lärmmessung
Das Gerät arbeitet nach IEC 61672-1 Klasse 2 und misst mit hoher Präzision im Bereich von 30 bis 130 dB(A).
Für erste Einschätzungen ja – für eine vollständige Beurteilung sollte der gesamte Arbeitstag oder eine repräsentative Stichprobe gemessen werden.
Wenn klar ist, dass die Belastung niedrig ist (z. B. Büroarbeit), reicht eine Einschätzung. In allen anderen Fällen ist eine Messung sinnvoll und oft vorgeschrieben.
Ja, ab 85 dB(A) ist Gehörschutz verpflichtend. Ab 80 dB(A) muss er verfügbar sein.
Weiterführende Links:
https://auva.at/media/rpqi5xkx/mplus_040e8_evaluierung_von_laermbelastung_bf.pdf